Grabstätten
Das sogenannte Grabnutzungsrecht bildet die Grundlage, um sich oder Angehörige in den Stillen Wäldern bestatten zu lassen. Es ist das Recht zur zeitlich befristeten Nutzung von einem oder mehreren Grabplätzen an einer bestimmten Grabstätte. Dabei kann das Grabnutzungsrecht zu Lebzeiten oder im Trauerfall erworben werden und beträgt bei den Stillen Wäldern grundsätzlich 25 oder 50 Jahre.
Je nach natürlichem Charakter des Standorts können verschiedene Grabstätten auf den Stillen Wäldern angeboten werden, wie beispielsweise Bäume, Sträucher, Felsen und Wildblumenwiesen.
Die Grabplätze im Naturfriedhof befinden sich kreisförmig um die Grabstätten angeordnet. Farbige Plaketten an den Grabstätten verraten zum einen, dass diese noch nicht vergeben sind und zum anderen die Grabstättenkategorie.
Grabkategorien
Beinhaltet das Grabnutzunsgrecht für bis zu zwei Grabplätze an einer Grabstätte. Weitere Personen sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Beinhaltet das Grabnutzungsrecht für bis zu 10 Grabplätze an einer Grabstätte. Weitere Personen sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Beinhaltet das Grabnutzungsrecht für einen einzelnen Grabplatz an einer Grabstätte in Gemeinschaftslage
Beinhaltet das Grabnutzungsrecht für einen einzelnen Grabplatz an einer Grabstätte in Gemeinschaftslage. Diese Kategorie ist ausschließlich für Föten und Kleinkinder bis zu 3 Jahren bestimmt.