Grabstätten

Das  sogenannte Grabnutzungsrecht bildet die Grundlage, um sich oder Angehörige auf den Stillen Wäldern bestatten zu lassen. Es ist das Recht zur zeitlich befristeten Nutzung von einem oder mehreren Grabplätzen an einer bestimmten Grabstätte. Dabei kann das Grabnutzungsrecht zu Lebzeiten oder im Trauerfall erworben werden und beträgt bei den Stillen Wäldern grundsätzlich 25 oder 50 Jahre.

Je nach natürlichem Charakter des Standorts können verschiedene Grabstätten auf den Stillen Wäldern angeboten werden, wie beispielsweise Bäume, Sträucher, Felsen und Wildblumenwiesen. 

Die Grabplätze im Naturfriedhof befinden sich kreisförmig um die Grabstätten angeordnet. Farbige Plaketten an den Grabstätten verraten zum einen, dass diese noch nicht vergeben sind und zum anderen die Grabstättenkategorie.

Grabkategorien

  • Beinhaltet das Grabnutzunsgrecht für bis zu zwei Grabplätze an einer Grabstätte. Weitere Personen sind von der Nutzung ausgeschlossen.

In vier Schritten zum eigenen Grabnutzungsrecht

1. Mehr erfahren über die Stillen Wälder - Besuchen Sie eine unserer Gruppenführungen oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit unseren jeweils zuständigen Kundenbetreuer:innen.
2. Grabstätte auswählen - Wählen Sie Ihre Grabstätte vor Ort aus oder lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot in der gewünschten Konfiguration per Post zukommen.
3. Unterzeichnung Grabnutzungsvertrag - Sie erhalten zwei Vertrags-Exemplare. Wenn Sie sich gut und sicher fühlen mit Ihrer getroffenen Wahl und keine Fragen mehr offen sind, schicken Sie uns die unterzeichneten Grabnutzungsverträge zurück.
4. Erhalt der Graburkunde - Sobald wir die Graburkunde vom Friedhofsträger haben, erhalten Sie ein von uns gegengezeichnetes Grabnutzungsvertrags-Exemplar zusammen mit der Graburkunde zurück. Geschafft!