Allgemeines zu den Stillen Wäldern
Die Bayerische Staatsforsten AöR betreiben die Stillen Wälder und kooperieren dabei eng mit der jeweiligen Standortgemeinde, die die Trägerin des jeweiligen Friedhofes ist.
Nein. Jede(r) Verstorbene wird namentlich auf einer Gedenktafel gewürdigt. Die Gedenktafeln sind entweder direkt an der Grabstätte befestigt (Bäume, Sträucher, Felsen) oder in der Nähe des Grabplatzes auf einer Sammeltafel (Wildblumenwiesen).
Es gibt seitens der Stillen Wälder keine Festlegung auf bestimmte Bestattungsunternehmen, Geistliche oder Trauerredner:innen. Wir arbeiten gerne mit dem von Ihnen gewünschten Bestattungsunternehmen, geistlichen Beistand und Trauerredner:innen zusammen.
Ja, für die Bestattung dürfen nur spezielle Vollholz-Kombiurnen benutzt werden. Kombiurnen sind Aschekapsel und Schmuckurne in einem. Man kann entweder eine Stille Wälder-Urne nehmen oder eine eigene Urne nutzen, sofern diese die nachfolgenden Kriterien der Stillen Wälder erfüllt:
- Mit Ausnahme von Holzleim, einer Politur aus Naturöl sowie einer Versenkschnur aus Baumwolle darf die Urne über keinerlei Fremdstoffe wie bspw. Metalle oder Kunststoffe verfügen.
- Die Urnen dürfen eine Höhe von maximal 25 cm und eine Breite von maximal 20 cm aufweisen.
- Für die Herstellung der Vollholz-Kombiurnen ist ausschließlich Holz aus einer zertifizierten nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu verwenden (PEFC, FSC).
- Die Urnen müssen aschedicht und unwiderruflich verschließend und zur Aschendirektabfüllung im Krematorium geeignet sein.
Da solche Vollholzkombiurnen frei von unnatürlichen Stoffen sind, sind sie in der Regel schon nach wenigen Jahren im Boden zersetzt. Sie können im Krematorium direkt mit der Asche des/der Verstorbenen befüllt werden und sind gleichzeitig ein optischer Hingucker!
…Grablichter aufstellen oder Rauchen? Nein. Jegliches Feuer ist wegen des Waldbrandrisikos auf der Naturfriedhoffläche untersagt.
…Grabschmuck wie Kränze, Fotos und Blumen aufstellen? Nein. Der Naturfriedhof soll so naturbelassen wie möglich bleiben und naturschädliche Fremdeinträge wie beispielsweise sich zersetzende Kunststoffe verhindert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass derartiger Grabschmuck von unseren Mitarbeitern entfernt wird.
…Blumen, eigene Sträucher oder Bäume pflanzen? Nein. Bitte bedenken Sie, dass es sich beim Naturfriedhof um ein natürliches Ökosystem handelt, dass unbedingt in dieser Form erhalten werden soll. Pflanzen, die Sie hier einbringen, können sich verdrängend (invasiv) auf die umgebende Pflanzenwelt auswirken oder Schadorganismen (bestimmte Pilze oder Schädlinge) eintragen. Wir entfernen daher solche Pflanzungen.
…Hunde mitbringen? Ja, gerne. Bitte nehmen Sie diese jedoch an die Leine und sorgen Sie dafür, dass deren Hinterlassenschaften nicht auf dem Naturfriedhof verbleiben.
…auf den Wegen mit dem Fahrrad oder einem motorisierten Fahrzeug fahren? Nein. Bitte steigen Sie vom Fahrrad ab, wenn Sie den Naturfriedhof durchqueren. Für motorisierte Fahrzeuge gilt ein Fahrverbot mit Ausnahme von Rollstühlen mit Motorkraft und Fahrzeugen des Friedhofspersonals.
…auf dem Naturfriedhof Sport treiben oder Reiten? Nein. Pferde dürfen den Naturfriedhof nicht betreten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Angehörige und Friedhofsbesucher und unterlassen Sie jeglichen Sport auf der Friedhofsfläche.
Ja, es steht auf jedem Naturfriedhof mindestens eine Komposttoilette zur Verfügung. Diese sind auf den Parkplätzen installiert.
Grundsätzlich ja, bitte bleiben Sie jedoch überwiegend auf den ausgewiesenen Wegen und Pfaden. Das Betreten der markierten „Naturflächen“-Bereiche ist zum Schutz dieser Lebensräume nicht gestattet.
Bei Führungen können gerne Schneeschuhe mitgebracht werden.
Grabnutzungsrecht
Nein, Sie können unabhängig von Ihrem Wohnsitz und Ihrer Nationalität ein Grabnutzungsrecht in den Stillen Wäldern erwerben. Einzige Voraussetzung, um sich auf einem Naturfriedhof bestatten zu lassen, sind der Wille des/der Verstorbenen sich einäschern und naturbestatten zu lassen.
Nein, diese Angebote sind für Sie unverbindlich und dienen zu Ihrer Information und Beratung.
Der bzw. die Grabnutzungsrechteinhaber:in kann die Bestattung eines/einer Verstorbenen auf einem freien Grabplatz innerhalb seines Grabnutzungsrechts veranlassen. Hierbei gilt jedoch, dass der letzte Wille des/der Verstorbenen ausschlaggebend ist. Der oder die Verstorbene sollte sich daher schriftlich oder mündlich zum Naturfriedhof als letzte Ruhestätte bekannt haben oder es darf zumindest keine gegenteilige Vermutung vorliegen.
Der Grabnutzungsvertrag ist auf einen Grabnutzungsrechteinhaber:in ausgestellt. Die Grabstätten-Kennung und Koordinaten sowie Anzahl der Grabplätze mit den jeweiligen Kennungen sind aufgeführt. Es gibt keine namentliche Erfassung bzw. Zuordnung der Grabplätze.
Bis zum Erlöschen des Grabnutzungsrechts gibt es immer genau eine Person, die als Grabnutzungsrechtinhaber festgelegt ist. Schon beim Erwerb des Nutzungsrechtes wird für den Fall des Ablebens des Grabnutzungsrechtinhabers mindestens ein/e Nachfolger:in bestimmt.
Sofern die Ruhezeit für die Asche Verstorbener nach Ablauf des Grabnutzungsrechtes noch nicht erfüllt ist, erfolgt eine anteilige Verlängerung des Nutzungsrechtes.
Wir pflanzen für Sie neben dem abgestorbenen bzw. ausgefallenen Baum oder Strauch kostenlos ersatzweise einen ca. 1-1,5 Meter hohen neuen Baum bzw. Strauch nach. Hierfür wählen wir, sofern es die Nährstoff- und Lichtversorgung an dieser Stelle zulässt, die gleiche Baum- bzw. Strauchart und führen die Pflanzung in der nächsten möglichen Pflanzperiode (Frühjahr, Herbst) durch.
Die Gedenktafeln werden an einem Pfahl neben der alten Grabstätte übertragen, bis der neue Baum oder Strauch kräftig genug für die Gedenktafelbefestigung ist.
Grabstätten und Grabplätze
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um die Grabstätte zu finden, die zu Ihnen passt:
- Waldspaziergang
- Teilnahme an einer der regelmäßig angebotenen Führungen
- Persönlicher Vor-Ort-Termin
Sie können auch mehrere dieser Möglichkeiten nutzen. Ihre Zufriedenheit mit der ausgewählten Grabstätte liegt uns besonders am Herzen. Daher ist es auch möglich, die Grabstätte bzw. die entsprechenden Grabplätze für Sie für zwei Wochen zu reservieren. Somit verschaffen wir Ihnen bei dieser wichtigen Entscheidung Bedenkzeit.
Sie finden an jeder Grabstätte eine Plakette mit der Grabstätten-Kennung und eine farbige Unterlegscheibe. Fehlt die farbige Unterlegscheibe, so sind die Grabstätte und die dazugehörigen Grabplätze bereits vergeben.
Aus technischen Gründen ist dies derzeit leider nicht möglich.
Bestattung
Suchen Sie sich einen Bestattungsinstitut Ihrer Wahl. Dieses wird Sie in allen rechtlichen Formalien unterstützen und den/die Verstorbene:n vom Sterbebett bis zur Bestattung auf dem Naturfriedhof begleiten.
Melden Sie sich bei den Ansprechpartnern des entsprechenden Stillen Waldes. Diese werden mit Ihnen eine passende Grabstätte aussuchen und den Grabnutzungs- und Bestattungsvertrag schließen.
Die Stillen Wälder verfügen jeweils über einen überdachten Andachtsplatz. Dieser dient als zentrale Gedenk- und Abschiedsstätte. Sie können den Andachtsplatz nutzen, um eine individuelle Trauerfeier – beispielsweise mit Musik und Trauerreden - zu gestalten. Der Andachtsplatz kann von Ihnen auch geschmückt werden, beispielsweise mit Blumenschmuck, Bildern oder religiösen Symbolen.
Im Stillen Wald finden Beisetzung des/r Verstorbenen unabhängig von der Konfession statt. Gerne können Sie zur Trauerfeier einen kirchlichen Beistand einladen. Oder Sie wenden sich an eine/n Trauerredner:in, die/der im Rahmen einer nicht-religiösen Trauerfeier, die Rede hält. Es steht Ihnen frei, die Rede innerhalb des Familien- bzw. Freundeskreises selber zu übernehmen.
Wir sorgen dafür, dass ganzjährig beigesetzt werden kann. Hierfür werden die Hauptwege und speziell für die Bestattung ein Pfad bis zum Grabplatz vom Schnee geräumt.
Den Besuchern und Teilnehmern einer Trauerfreier wird empfohlen, sich ganzjährig auf die Witterung und die naturbelassenen Friedhofsflächen mit angemessener Kleidung und Schuhwerk einzustellen.
Ob eine Begleitung im naturbelassenen Gelände des Naturfriedhofes möglich ist, hängt u.a. von der Lage der Grabstätte und der Mobilität der Angehörigen ab. Es ist ganzjährig sichergestellt, dass zu den Öffnungszeiten des Naturfriedhofes die Parkplätze, Hauptwege und die Andachtsplätze begehbar und rollstuhlbefahrbar sind. Zudem befinden sich entlang der Hauptwege und an verschiedenen Plätzen Ruhebänke zum Ausruhen und Gedenken.
Umbettung
Eine Genehmigung für eine Urnenumbettung bzw. -exhumierung, kann nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes erteilt werden bzw. wenn die vorgeschriebene Urnenruhezeit bereits abgelaufen ist. (BayBestG)
- Schritt 1:
Anfrage bei Ihrer Friedhofsverwaltung, ob eine Umbettung möglich ist.
- Schritt 2:
Bestattungsunternehmen kontaktieren, welches die Umbettung vornehmen soll.
- Schritt 3:
Führungstermin mit den Kundenbetreuern im Naturfriedhof „Stiller Wald“ vereinbaren.
- Schritt 4:
Abschluss eines Grabnutzungsvertrages und Bestattungsvertrages im „Stillen Wald“.
- Schritt 5:
Graburkunde der neuen Grabstätte im „Stillen Wald“ bei Ihrer Friedhofsverwaltung vorlegen, mit der Bitte um Zusendung der „Umbettungsgenehmigung“ an die jeweilige Mail-Adresse des "Stillen Waldes".
- Schritt 6:
Gleichzeitig beantragen die Kundenbetreuer beim Friedhofsträger eine Genehmigung für die Umbettung in die neue Grabstätte im „Stillen Wald“.
- Sterbeurkunde
- Kontaktdaten des beauftragten Bestattungsunternehmens (siehe Schritt 2)
- Umbettungsgenehmigung (siehe Schritt 5)
Sind die oben genannten Punkte abgeschlossen, vereinbaren unsere Kundenbetreuer gemeinsam einen Termin mit Ihnen und Ihrem beauftragten Bestatter zur Urnenbeisetzung.